Das Thema „Wer darf welchen Film ab welchem Alter sehen” ist ein Dauerbrenner und sorgt bisweilen für verständlichen, wenn auch unvermeidbaren Unmut unter den Besuchern. Wir stehen zwischen allen Stühlen, denn wir müssen uns – ohne Ausnahme – strikt an die Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbst-Kontrolle der Filmwirtschaft) halten. Verstoßen wir gegen dieses Gesetz, schließt man uns im schlimmsten Fall das Kino oder verurteilt uns zu entsprechenden Geldstrafen.
Die Entscheidung über die Altersfreigabe trifft ein Gremium aus Vertretern „gesellschaftlich relevanter Gruppen” (Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen, Filmhistoriker u.ä.m.), Kirchenverbänden (evangelisch, katholisch, jüdisch), Film-, bzw. Kinoverbände und Jugendbehörden.
Eine weitere Hürde vor dem Kinogenuss ist das „Jugendschutzgesetz”. Dieses verbietet es Kindern zwischen 6 und 14 nach 20:00 Uhr alleine noch im Kino zu sitzen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren muss die Vorstellung vor 22:00 Uhr und bei Jugendlichen unter 18 Jahren vor 24:00 Uhr beendet sein. Damit können beispielsweise 16-jährige einen Film „Freigegeben ab 16 Jahren” in unserer Spätvorstellung um 22:30 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ansehen (jeh nach Filmlänge).
Soweit die Gesetzeslage, die wir nicht zu verantworten haben, die wir aber auch im Sinne des Gesetzgebers verstehen und unterstützen. Wir appellieren daher an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, die wir enttäuschen müssen. Bitte richten Sie entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.
Das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung". Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein sechsjähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.
Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.
Das Kennzeichen "FSK ab 18" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt für DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens "FSK ab 18", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt, für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert.
Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu
Eine erziehungsbeauftragte Person (z.B. Geschwister, Onkel, Tante, Großeltern...) , die von den Eltern (=Personensorgeberechtigt) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Die Kinomannschaft muss die Gesetzte nur umsetzten, wir haben diese nicht gemacht. Wir bitten um ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung im Kino.
Danke.